Admin
Hiermit spricht die RC-Independent Crew
dem Ex User max.schmidt auch angemeldet als Lisa92
das
virtuelle Hausverbot
im Forum von RC-Independent sowie allen dazugehörenden Seiten
aus.
Die Accounts werden gesperrt und für evtl. weitere Schritte auf Eis gelegt.
Das virtuelle Hausverbot bedarf ebenso wie das Hausverbot an sich
keiner Begründung.
Zur Information:
Das virtuelle Hausverbot ist nach dem deutschen Gesetz
(Rev. gg. das Urteil vom LG Bonn - Az.: 10 O 457/99 vom 16.11.1999
durch das OLG Köln - Az.: 19U2/00 vom 25.8.2000) ebenso gültig wie ein
reales Hausverbot. Die RC-Independent Crew behält sich vor, dieses
Hausverbot gerichtlich und auf Kosten des Verursachers, durchsetzen zu
lassen. Weiterhin weist die RC-Independent Crew alle Benutzer darauf hin,
dass das Internet keinen rechtsfreien Raum darstellt. Deshalb unterliegt
es auch in allen Belangen der Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland.
Beleidigungen oder Rechtsbruch jeglicher Art haben vor Gericht Gültigkeit.
Strafrechtliche Verfolgung und Verantwortung sind aus diesem Grunde jederzeit
möglich. Siehe hierzu: AG Rheinbach Az: 2Ds 3997/95.
dem Ex User max.schmidt auch angemeldet als Lisa92
das
virtuelle Hausverbot
im Forum von RC-Independent sowie allen dazugehörenden Seiten
aus.
Die Accounts werden gesperrt und für evtl. weitere Schritte auf Eis gelegt.
Das virtuelle Hausverbot bedarf ebenso wie das Hausverbot an sich
keiner Begründung.
Zur Information:
Das virtuelle Hausverbot ist nach dem deutschen Gesetz
(Rev. gg. das Urteil vom LG Bonn - Az.: 10 O 457/99 vom 16.11.1999
durch das OLG Köln - Az.: 19U2/00 vom 25.8.2000) ebenso gültig wie ein
reales Hausverbot. Die RC-Independent Crew behält sich vor, dieses
Hausverbot gerichtlich und auf Kosten des Verursachers, durchsetzen zu
lassen. Weiterhin weist die RC-Independent Crew alle Benutzer darauf hin,
dass das Internet keinen rechtsfreien Raum darstellt. Deshalb unterliegt
es auch in allen Belangen der Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland.
Beleidigungen oder Rechtsbruch jeglicher Art haben vor Gericht Gültigkeit.
Strafrechtliche Verfolgung und Verantwortung sind aus diesem Grunde jederzeit
möglich. Siehe hierzu: AG Rheinbach Az: 2Ds 3997/95.