Pro-line "Bowtie"Reifen

Gabbaman
Habe die neuen Pro line Reifen entdeckt .
Hat die schon Jemand und kann seine Erfahrungen mall mit uns Teilen?
acbonkelz
Meine Front Bow Ties sind gestern angekommen.
Sollen wohl die neue Version der Badlands sein. Gummimischung ist XTR.

Bin gespannt wie sie sich machen.
oxo
Passen die Reifen auf die Standard HPI Felge für den Baja oder haben sie die Maße der 5T Felgen?
acbonkelz
Also der Vordere hat gepasst. Denk mal ist bei den hinteren genauso. Artikelbeschreibung ist jedenfalls "proline bow tie rear tires hpi baja 5b 5bss ss NEW"
bjler
wo habt ihr die reifen gefunden? such die au schon die ganze zeit :/
Sleech92
hi,
gibts im Baja-Land.

Gruß Max
NeXuS|93
Schau mal hier nach! http://www.baja-land.de/
Hat aber glaub ich grad nur die hinteren, Andre besorgt die aber auch die vorderen.
bjler
danke. dort hab ich schon geschaut. sind bestellt. hab den sogar schon angeschrieben. weis leider nicht wann er se wieder bekommt, weil die immer ausverkauft sind wenn er sie bestellen will
_Anders_
Schau mal hier ! und hier !

/Anders
bjler
quote:
Original von _Anders_
Schau mal hier ! und hier !

/Anders


danke. nur aus usa zahl ich doch zoll auch noch drauf oder?
bimbambum
bis zu nem bestimmten Wert ist frei, wenn du mehr wissen willst, gib mal Zoll bei Google ein. (Hab ich heut auch gemacht, müsste ziemlich einer der ersten Links sein)

Gibt den SS nämlich für 750€ mit Versand aus den USA
_Anders_
quote:
Original von bjler
quote:
Original von _Anders_
Schau mal hier ! und hier !

/Anders


danke. nur aus usa zahl ich doch zoll auch noch drauf oder?


Nein kein Zoll Stop it

Habs gerade im Netz gefunden ...

" Mit Verordnung (EG) Nr. 274/2008 - veröffentlicht im ABl. (EU) Nr. L 85 vom 27. März 2008 - wurde unter anderem die Wertgrenze für die so genannten Kleinsendungen (Artikel 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 - ZollbefreiungsVO) von derzeit 22 Euro auf 150 Euro angehoben.

Die o.a. Verordnung und die damit erhöhte Wertgrenze gilt ab dem 01. Dezember 2008 "

Das offizielle Blatt dazu gibts Hier !
DaDevil
@Anders
die ZOLLgrenze ist erhöht worden, aber die 19% MwSt muss man trotzdem noch zahlen und ich denke er meint das mit Zoll. Augenzwinkern
titan
Könnt Ihr die Kompletträder auch mal wiegen? Bitte.
Täte mich interessieren. die Savage 5T / XL Terra Dinger wiegen etwa 310g pro Rad und die Baja 5T Fronträder etwa 400g. Würde gerne vergleichen, welche Liga das ist.

Gruß Titan
bjler
danke. d.h. ich zahl den preis dort und muss nochmal 19% draufzahlen?? oder wie versteh ich das?
Gabbaman
EDIT
Gabbaman
Die 19% zahlst du auf den Gesamten Preis +Porto.
Die 4 % zoll entfallen, bis zur 150 Euro.
bjler
wo zahl ich das dann? muss ich dann mein paket beim zoll abholen? Grübel
_Anders_
quote:
Original von bjler
wo zahl ich das dann? muss ich dann mein paket beim zoll abholen? Grübel


Bei mir bring's der Postbote, weis aber nicht wie es in Deutschland abläuft.
Würde aber vermuten, genauso Grübel
mlabenda
Keine MwSt. bis 22 € und kein Zoll bis 150 Euro laut Zoll.de

"Zitat"
Sendungen mit geringem Wert (Artikel 27 und 28 ZollbefreiungsVO)

Sendungen von Waren, deren Wert nicht höher ist als 22 Euro, sind einfuhrabgabenfrei (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer).

Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer).

Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 erhöht sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.

Hiervon erfasst werden nicht nur durch die Deutsche Post AG beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw., sondern auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen.
Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht.

Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Drittland an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft, wobei die Sendung auch kommerzieller Art sein kann. Eine Sendung ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird.

Ausgenommen von der Zollfreiheit sind jedoch einige hochsteuerbare Waren:

* Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke,
* Tabak und Tabakwaren,
* Parfüms und Eau de Toilette.

Sendungen von Waren mit geringem Wert, die im Sinne des Zollrechts unter Zollbefreiung in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden, sind in Deutschland auch von der Einfuhrumsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 EUStBV) und ggf. der besonderen Verbrauchsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 EVerbrStBV) befreit. Darüber hinaus ist Röstkaffe und löslicher Kaffee im Sinne des § 2 Nr. 2 KaffeeStG von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen (§ 2 EVerbrStBV).